Modernisierung durch Kabelfernsehen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 464
BBR: Z 481

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Autor geht von der Grundannahme aus, dass das neue Medium Kabelfernsehen, die ihm gebührende weite Verbreitung finden soll. Im Hinblick auf die strittige Frage, ob der Anschluss an das Kabelnetz eine nach § 541 b BGB duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme ist oder nicht, kommt der Autor in Abwägung dreier Gerichtsurteile sowie der Vorteile für den Fernseh- und Hörfunkempfang zu dem Schluss, dass der Mieter entsprechende Maßnahmen dulden muss. Das Kabelfernsehen entspricht einer Modernisierungsmaßnahme, die etwa dem Einbau von Heizungen und Isolierfenster vergleichbar sind. Die für den Mieter entstehenden Kosten werden als tragbar angesehen. hg

Description

Keywords

Recht, Versorgungstechnik, Wohnung, Modernisierung, Fernsehen, Kabel, Mietwohnung, Kosten, Rechtsprechung, Mieter, Wohnungsmodernisierung, Kabelanschluss, Wohnwertverbesserung, Verkabelung, Kabelfernsehen, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 541

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 38(1984)Nr.11, S.196-198, 202, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Versorgungstechnik, Wohnung, Modernisierung, Fernsehen, Kabel, Mietwohnung, Kosten, Rechtsprechung, Mieter, Wohnungsmodernisierung, Kabelanschluss, Wohnwertverbesserung, Verkabelung, Kabelfernsehen, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 541

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries