Bau einer Talsperre (Negertalsperrenurteil). Zu den Anforderungen an das Bewirtschaftungsmodell, das den Berechnungen zur Notwendigkeit einer Talsperre zugrundegelegt wird. OVG NW, Urteil vom 4.6.1984 - 20 A 1283/83.

Dieckmann, Jochen
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der Kläger ist Eigentümer eines holzverarbeitenden Betriebes im Bereich der geplanten Talsperre. Gründe der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss: Verstöße gegen das Verwaltungsverfahrensrecht, gegen das Neutralitätsgebot; die der Planung zugrundeliegenden Prognosen sind unzutreffend. Das Gericht stellt Verstöße gegen das Abwägungsgebot fest. Der Planfeststellungsbeschluss belegt nicht die Erforderlichkeit der Talsperre. Der Beklagte ist bei der Prüfung der Erforderlichkeit von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Außerdem widerspricht das Bewirtschaftungsmodell den Vorschriften des Ruhrtalsperrengesetzes (RTG). cs

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Natur u.Landschaft, Stuttg. 59(1984)Nr.10, S.416-418

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen