Die Beteiligung von Ausländern an Wahlen zum Deutschen Bundestag, zu den Parlamenten der Länder und den kommunalen Vertretungskörperschaften unter besonderer Berücksichtigung der Wahlen zu den hamburgischen Bezirksversammlungen.

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ZLB: 92/3118

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DI
S

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Die Frage, ob Ausländern ein Wahlrecht in der Bundesrepublik eingeräumt werden kann, wird seit langem von Stimmen der Literatur unterschiedlich beantwortet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der überwiegende Teil des Schrifttums sind jedoch der Auffassung, daß eine Wahlbeteiligung von Ausländern gegen den Verfassungsgrundsatz der Volkssouveränität verstoßen würde. Auf der Grundlage des geltenden Rechts untersucht die Arbeit, ob der Begriff "Volk" in Art. 20 Grundgesetz zwingend nur auf Deutsche zu beschränken ist. Dabei wird das Demokratiegebot des Grundgesetzes behandelt sowie auf Kommunalwahlen allgemein und auf die Wahlen zu den hamburgischen Bezirksversammlungen im besonderen eingegangen, wobei der Autor entgegen der Meinung des BVerfG keine Bedenken gegen die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts hat. Er Stützt seine Argumentation u.a. durch eine Interpretation des Volksbegriffs in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG. rebo/difu

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153 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1223