Die kriminelle Gewässerverunreinigung, § 324 StGB. Eine strafrechtliche Studie über die Verschmutzung von Gewässern unter Berücksichtigung von Kriminologie und Kriminalistik.
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1990
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SEBI: 90/2814
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Es wird eine Analyse der Verunreinigungen von Grundwasser, Flüssen und Seen sowie dem Meer durch Industrie, Landwirtschaft und Kommunen unter Berücksichtigung der 1980 in das StGB aufgenommenen "Straftaten gegen die Umwelt" vorgenommen. Dabei wird die Überarbeitung des Umweltstrafrechts gefordert. Insbesondere sollen die Überprüfung gegen die Großindustrie und die länderübergreifende Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden (Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei, Umweltbehörde) verbessert sowie eine "Umweltschutzkriminalpolizei" neu geschaffen werden, die umfangreiche technische Möglichkeiten für Untersuchungen erhalten soll. Neu zu schaffen sind auch ein mobiles Einsatzkommando (für die schnelle Beweissicherung) und ein kriminalpolizeilicher Meldedienst (Verbundsystem für Austausch von Informationen zwischen Bundes- und Länderbehörden). Die Strafen für Verunreinigungen des Wassers sollen erhöht werden. rebo/difu
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Lübeck: Schmidt-Römhild (1990), 275 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1989)
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Serie/Report Nr.
Kriminalwissenschaftliche Abhandlungen; 25