Vorwirkung von Gesetzen.
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1974
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SEBI: 74/2576
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Zusammenfassung
Werdende Gesetze können in allen Stufen ihres Entstehens mannigfaltige faktische Auswirkungen auf Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung, auf den Bürger und die Gesellschaft haben. Als Institut der allgemeinen Rechtslehre gilt die Vorwirkung von Gesetzen für alle Bereiche der Rechtssetzung im Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Wirtschafts-, Zivil- und internationalen Recht. Sie hat nicht nur materiellrechtliche, sondern auch prozessualrechtliche Bedeutung. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Erörterung verfassungsrechtlicher Fragen der Zulässigkeit und Rechtsschutzprobleme der Vorwirkung. Daneben sind rechtstheoretische, methodologische und praktische Aspekte der Vorwirkung skizzenhaft dargelegt.
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München: Beck (1974) VIII, 288 S., Lit.; Zus.; jur.Habil.; Univ.München 1973