Die Finanzierung künftiger Sanierungsarbeiten.
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1962
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SEBI: HB 292
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Zusammenfassung
Durch die ab 1. Juli 1960 aufgehobene Wohnungszwangswirtschaft ist die Gefahr entstanden, daß in sanierungsbedürftigen Wohngebieten das Wohnniveau herabsinkt und eine ständig fortschreitende Wertminderung der Bausubstanz eintritt, die einer Verschwendung volkswirtschaftlichen Kapitals gleichkäme. Bisherige Erfahrungen mit der Durchführung großer Sanierungsprojekte im In- und Ausland haben gezeigt, daß Sanierungen durch die Eigentümer ohne Mitwirkung der öffentlichen Hand nicht ausreichen, um wertvolle Bausubstanz vor dem Verfall zu retten. Da die Sanierung eine komplexe städtebauliche Aufgabe darstellt, darf die Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit sich nicht allein auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen bzw. die zu erwartende Rendite beschränken, was die Privateigentümer gewöhnlich tun. Im Zentrum einer volkswirtschaftlich sinnvollen Sanierungspraxis steht daher die Finanzierungsfrage. In diesem Zusammenhang werden Art und Umfang der anfallenden Kosten, Größenordnung des zur Kostendeckung erforderlichen Kapitals und Gestaltungsfragen zur Trägerschaft von Sanierungsprojekten erörtert. Es wird gezeigt, wie eine Koordinierung der Interessen und die Verknüpfung privater und öffentlicher Initiative zu erreichen ist, um alle verfügbaren Mittel zu mobililsieren. bg/difu
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Münster: (1962), 156 S., Abb.; Tab.; Lit.