Umweltschutz und Wettbewerb.

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SEBI: 80/4836

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Abstract

Die Verfasserin behandelt das Thema aus ökonomischer und juristischer Sicht. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt im Kartellrecht ( r 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Anhand von Beispielsfällen wird dargestellt, inwieweit wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Unternehmen zur Förderung des Umweltschutzes wirksam sind. Schwerpunktmäßig wird der Fall untersucht, daß Unternehmen vereinbaren, in Zukunft nur noch umweltfreundliche Produkte bzw. umweltfreundliche Produktionsverfahren anzuwenden. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß bestimmte, dem Gemeinwohl dienende und insoweit vernünftige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wirksam sind, weil die Marktverhältnisse in diesem Fall nicht zum Nachteil der Abnehmer beeinflußt werden. Derartige Verträge dienen vielmehr dem Schutz der Allgemeinheit und der Verbraucher. Anschließend werden in einem Exkurs Berührungspunkte des klassischen Wettbewerbsrechts (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Zugabeverordnung) mit dem Umweltschutz behandelt. chb/difu

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Wettbewerb, Kartellrecht, Gemeinwohl, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Umweltschutz

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München: Florentz (1980), XLV, 266 S., Abb.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1979)

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Wettbewerb, Kartellrecht, Gemeinwohl, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Umweltschutz

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 8