Einführung in die Abmarkung der Grundstücke.
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SEBI: 84/2859-4
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Zusammenfassung
Als "Abmarkung" wird die örtliche Bezeichnung von Grundstücksgrenzen durch dauerhafte Marken bezeichnet. Es werden durch die Abmarkung keine Grenzen geschaffen, sondern lediglich örtlich gesichert. Die Abmarkung gibt dem Eigentümer und anderen Nutzungsberechtigten die Gewißheit, ohne Verletzung der Rechte der Nachbarn, die Bewirtschaftung ihrer Grundstücke, die Einzäunung oder bauliche Maßnahmen vornehmen zu können und liegt somit im Interesse der beteiligten Grundeigentümer und im öffentlichen Interesse. Die Arbeit beschäftigt sich im speziellen mit der Entwicklung der Abmarkung in Bayern, mit dem Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke aus dem Jahre 1981 sowie mit der Abmarkung der Fischereirechte, der Staatsforstgrundstücke, der Landesgrenzen und bei Flurbereinigungen. hom/difu
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Abmarkung, Grundstück, Abmarkungsgesetz, Vermessung, Vermessungswesen, Verwaltungsrecht, Recht, Bodenrecht
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München: (1983), 47 S., Anl., Abb.; Lit.
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Abmarkung, Grundstück, Abmarkungsgesetz, Vermessung, Vermessungswesen, Verwaltungsrecht, Recht, Bodenrecht
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Ausbildungsvortrag; 17