Zweifelsfragen aus dem Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz.
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1973
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SEBI: 75/886
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Zusammenfassung
Der Verfasser geht nach einem historischen Abriß zunächst auf die Grundentscheidungen des Personalvertretungsgesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 5. 3. 1973 ein. Zu diesen Grundentscheidungen qehören die einheitliche Personalvertretung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, das Gruppenprinzip (innerhalb der Personalvertretungen wird nach den Beschäftigtengruppen Beamten, Angestellte und Arbeiter unterschieden), ehrenamtliche und unentgeltliche Mitgliedschaft in den Personalvertretungen und die Beteiligungsrechte des Personalrats. Der Verfasser untersucht dann einzelne Probleme wie z. B. Wahlrecht und Wählbarkeit, Personalratsfähigkeit einer Dienststelle, Größe des Personalrats und Verteilung der Sitze auf die einzelnen Gruppen, Ausschluß von Personalratsmitgliedern und Auflösung des Personalrats. Er behandelt insbesondere auch Zweifelsfragen bezüglich der Mitbestimmung des Personalrats.
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Mainz: (1973), 168 S., Lit.