Grundrechte und privatrechtliche Verträge.

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Trier

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ZLB: 2000/3610

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DI

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Abstract

Das Bundesverfassungsgericht verzichtet weitgehend auf theoretisch-allgemeine Aussagen zur dogmatischen Handhabung der Grundrechte im Privatrecht und bringt diese stattdessen fallbezogen zur Anwendung. Hierdurch kommt es dann zu Unklarheiten im Vertragsrecht. Im ersten Teil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, ob und in welcher Form die Grundrechte auf das allgemeine Privatrecht einwirken, bevor dann die Einwirkung der Grundrechte auf das private Vertragsrecht untersucht wird. Im letzten Teil werden die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Privatrechts behandelt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht den von der Zivilgerichtsbarkeit bei der Herstellung praktischer Konkordanz durchzuführenden Abwägungsvorgang hinsichtlich der Abwägungsfehler zu überprüfen hat. Weiterhin soll es den von der Zivilgerichtsbarkeit bei der Gesetzesauslegung durchzuführenden Auslegungsvorgang im Hinblick auf methodische Fehler überprüfen. kirs/difu

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XXXI, 147 S.

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