Rechtsprechung. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof. Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1981 Nr.14B 80A.1186.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wurde das Abwägungsgebot wegen Nichtberücksichtigung überwiegender Belange des Denkmalschutzes verletzt. Der Flächennutzungsplan wurde nicht genehmigt. Die daraufhin eingereichte Verpflichtungsklage der Gemeinde wurde vom Gericht abgelehnt. Der VGH argumentierte, dass der § 155 BBauG nicht anwendbar sei, weil er nach der Überleitungsvorschrift des § 183 BBauG nach neuem Recht eine Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes vor dem 1.8.1979 erforderlich macht. za

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Abwägungsgebot, Denkmalschutz, Plangenehmigung, Ablehnung, Gemeinde, Verpflichtungsklage, Ablehnung, Bundesbaugesetz, Paragraph 155

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 113(1982)Nr.16, S.497-499

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Abwägungsgebot, Denkmalschutz, Plangenehmigung, Ablehnung, Gemeinde, Verpflichtungsklage, Ablehnung, Bundesbaugesetz, Paragraph 155

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries