Ansatzpunkte einer Neuorientierung der regionalen Wirtschaftspolitik.
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Abstract
Die regionale Wirtschaftspolitik soll einen möglichst großen Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung der neuen Bundesländer leisten und sie muß generell veränderten Rahmenbedingungen - neues regionales Wachstumsmuster, zunehmender Wettbewerb der Standorte, wachsende Einflußnahme der EG-Kommission auf die Regionalpolitik - Rechnung tragen. Bei einer mittelfristig orientierten Reform der regionalen Wirtschaftspolitik sollte nicht das bisherige regionalpolitische Instrumentarium ausgeweitet und verfeinert werden; statt dessen sollten die Bedingungen dafür verbessert werden, daß in allen Regionen der Bundesrepublik marktorientierte Entwicklungsprozesse stärker zur Geltung kommen können. Dies bedingt vor allen Dingen Änderungen in den Aufgabe-, Ausgabe- und Einnahmekompetenzen der verschiedenen Gebietskörperschaften einschließlich der Regelungen über Finanzausgleichsmechanismen. Dafür gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten: z.B. eine kommunale Steuerreform, mit dem Ziel, die Steuerhoheit der Kommunen zu stärken; die Einführung einer Steuerhoheit für die Bundesländer, z.B. durch ein Zuschlagsrecht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer; den Abbau von Mischfinanzierungen; die Übernahme der Kosten von Geldleistungsgesetzen durch den Bund sowie eine Neuregelung beim Länderfinanzausgleich, die eigene Anstrengungen der Länder zur Verbesserung der Steuereinnahmen stärker belohnt. - (n.Verf.)
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Nr.9/10
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S.623-629