Das Liquidationsrecht der leitenden Krankenhausärzte.

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SEBI: 81/1489

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Trotz einiger Kritik am chefärztlichen Liquidationsrecht (d. h. dem Recht leitender Krankenhausärzte, für erbrachte ärztliche Verrichtungen von den Patienten eine Vergütung beanspruchen zu können) und am "Chefarztsystem" schlechthin hat die Krankenhausgesetzgebung des Bundes und der Länder ausdrücklich an diesem Recht festgehalten. Dies erscheint deswegen keineswegs selbstverständlich, weil die leitenden Krankenhausärzte, die in eine fremde Betriebsorganisation (Krankenhaus) eingegliedert sind, vom Krankenhausträger für ihre Tätigkeit eine Vergütung bekommen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit läßt die Beibehaltung einer zusätzlichen Vergütung durch den Patienten in gleicher Weise wie die Beschränkung oder Abschaffung des Liquidationsrechts zu und hält so den Weg zu einem "klassenlosen" Krankenhaus offen. Die Arbeit untersucht die Rechtslage vor und nach dem 1.7.1972 im stationären und ambulanten Bereich und erörtert die Abgabeverpflichtung gegenüber dem Krankenhausträger sowie die finanzielle Beteiligung nachgeordneter Ärzte. chb/difu

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Arzt, Liquidationsrecht, Chefarzt, Krankenhaus, Kommunalbediensteter

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Köln: Heymann (1981), XXII, 417 S., Lit.(jur.Diss.; Saarbrücken 1980)

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Arzt, Liquidationsrecht, Chefarzt, Krankenhaus, Kommunalbediensteter

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Annales Universitatis Saraviensis; 98