Öffentliches Baurecht. BBauG §§ 34 und 35. BVerwG, Urteil vom 23.5.1980 - 4 C 79.77, OVG Münster.
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1982
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
§ 34 Abs. 1 BBauG 1979 ermöglicht nicht, zum Schutz des Ortsbildes (entschädigungslos) die vollständige Freihaltung eines (Bau-) Grundstücks im Innenbereich zu verlangen. Ein Grundstück, das einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil angehört, kann nicht aus siedlungsstrukturellen Gründen unbebaubar sein. Darstellungen in Flächennutzungsplänen müssen, um über § 35 Abs. 2 BBauG 1976/1979 eine Bebauung ausschließen zu können, stets durch die gegebene Situation bestätigt und erhärtet werden. -y-
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.4, S.199-201, Lit.