Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie. Bedeutung der Flussauen für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Handlungsempfehlungen für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Ergebnisse des F+E-Vorhabens 802 82 100 des Bundesamtes für Naturschutz.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2006/1926
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Abstract
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Weiche Bedeutung hat das Gewässerumfeld - und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die leinen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der WRRL formuliert sowie konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können, gegeben. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. difu
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253 S.
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Naturschutz und Biologische Vielfalt; 27/2005