In der Nachbarschaft von Botschaften und Konsulaten: Kann das Baurecht vor den Gefahren des Terrorismus schützen?

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Durch den internationalen Terrorismus hat sich die innerstaatliche Sicherheitslage verändert. Insbesondere diplomatische Vertretungen und Konsulate sind als "Stellvertreter" ihrer Staaten durch terroristische Akte vorrangig gefährdet. Für die nationalen Baurechtsbehörden und vor allem für die Nachbarn von Botschaften und Konsulaten stellt sich damit die Frage, ob und wie bei der Neuansiedlung oder dem Umzug solcher Vertretungen den Gefahren terroristischer Anschläge begegnet werden kann. Der Beitrag untersucht, ob die existierenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften hier Mittel zur Verfügung stellen, um gerade den Schutzinteressen der Anwohner gerecht zu werden. Dabei wird neben etwaigen europarechtlichen Vorgaben - auch die Problematik aufgeworfen, ob eine Pflicht des Staates zur terroristischen Gefahrenabwehr besteht und zu einer gesetzgeberischen Reaktion im Baurecht führen sollte.7 difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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S. 17-25

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