Bedeutungsgehalt und Funktionen der sozialen Rechte im Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches. Unter Berücksichtigung der Problemgeschichte der sozialen Grundrechte.
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1980
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SEBI: 81/3379
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Zusammenfassung
In den r r 3 bis 10 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches (SGB-AT) werden individuelle Rechte benannt, die r 2 SGB-AT als soziale Rechte kennzeichnet. Mit diesem Bereich beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung. Um die Bedeutung der sozialen Rechte im SGB-AT als Bindeglieder zwischen dem Sozialleistungssystem und dem Sozialstaatspostulat zu unterstreichen, wird als Hintergrund die wechselvolle Problemgeschichte der sozialen Menschenrechte illustriert. Der Verfasser zeigt, daß die genannten Regelungen Ausdruck einer wachsenden Annäherung der tatsächlich gewährten Sozialleistungen an die sozialen Grundrechtspostulate sind. Trotzdem kommt ihnen nicht der Charakter eines subjektiven öffentlichen Rechtes zu. Entgegen ihrem Wortlaut sind sie objektivrechtlich konzipiert und dienen dadurch der Verbesserung der Rechtsstellung des Bürgers im Sozialrecht, daß sie im Rahmen der Auslegung und Ermessensausübung richtungsweisend auftreten. ks/difu
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Freiburg/Breisgau: (1980), XI, 367 S., Lit.