Die autonome Region Aostatal. Ein Beispiel für die Regionalordnung Italiens.

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SEBI: 78/727

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Abstract

Das italienische Staatsgebiet gliedert sich in 20 Regionen auf, die sich in zwei Gruppen unterteilen lassen Regionen ,,a Statuto speciale'' und Regionen ,,a Statuto ordinario''. Erstere zeichnen sich gegenüber letzteren durch eine weitergehende Autonomie aus. Die inner-alpine Region Aostatal, der historisch vor allen anderen Regionen die Autonomie zugestanden wurde (bereits 1944), erscheint in besonderem Maße geeignet, die Problematik des umfassenden italienischen Regionalismus aufzuzeigen, denn dieser ist hier die Fortführung eines jahrhundertealten Partikularismus. Historische, ethnische und geographische Besonderheiten im Aostatal schufen ein lebendiges Bewußtsein der Eigenständigkeit. Wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten, die durch eine zentralistische Politik Roms vergrößert wurden, führten zum Verlangen nach selbständiger Regelung. Die Unterdrückung der völkischen Minderheit durch den Faschismus beschwor die Gefahr eines Separatismus herauf. Mit der Einräumung der Autonomie begann ein wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt und die Politisierung der Region. Die Arbeit beschreibt Ursprung und Bildung der Region Aostatal, ihre politisch-rechtliche Organisation, Funktionen und Aufgaben der Region in legislativer, verwaltungsmäßiger und finanzhoheitlicher Hinsicht. Es folgt schließlich eine Darstellung des Verfassungsgerichtshofes als des zuständigen Organs für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Region und Staat.

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Regionalismus, Regionalverfassung, Regionalverwaltung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Recht, Geschichte, Politik

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Erlangen-Nürnberg: (1969), 264 S., Tab.; Lit.

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Regionalismus, Regionalverfassung, Regionalverwaltung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Recht, Geschichte, Politik

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