Die Abfallentsorgung Hamburgs.
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1985
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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Als Stadtstaat ist Hamburg bei der Abfallbeseitigung einer anderen Situation ausgesetzt als vergleichbare Großstädte, da einerseits das Umland, die Dienstleistungen und Arbeitsplätze der Großstadt in Anspruch nimmt, die Entsorgung aber von sich weist. Hamburg hat im Bereich der Müllabfuhr die Möglichkeit des Abfallrechts genutzt und bei hausmüllartigen Abfällen private Dritte beauftragt, dies folgt aus der historischen Entwicklung. Nach Darlegung der Abfallmengen werden die Müllbehandlungsanlagen vorgestellt und auf die Probleme mit der ehemaligen Großdeponie Georgswerder und den Dioxinemissionen in den Müllverbrennungsanlagen hingewiesen. Es wurden Maßnahmen zur getrennten Sammlung und zum Recycling in die Wege geleitet. (hg)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Kommunalwirtschaft (1985), Nr.4, S.150-154