Bürgerinformation als Verwaltungshandeln.
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ZZ
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Der Autor sieht die öffentliche Verwaltung und damit auch den Landkreis als einen Dienstleistungsbetrieb mit dem Kunden/Bürger. Diese Dienstleistungsfunktion ist eng verbunden mit der Versorgungsfunktion, die nicht nur Aufgaben im sozialen Bereich betrifft, sondern auch die unterschiedlichsten subventionierten Dienstleistungsangebote, wie Bildung, Sport und Freizeitgestaltung. Durch den Wandel im Informationsverhalten und die in Zukunft größere Bedeutung neuer Kommunikationstechniken kommt hier eine neue, ernst zu nehmende Aufgabe auf die Gebietskörperschaften zu. Da der Landkreis innerhalb einer Vielzahl anderer staatlicher Stellen und öffentlicher Körperschaften handelt, kommt ihm eine zusätzliche Aufgabe der Informationskoordination zu, die bereits frühzeitig eingeleitet werden muss. kr
Beschreibung
Schlagwörter
Staat/Verwaltung, Politik, Kreis, Gebietskörperschaft, Landkreis, Dienstleistung, Information, Kommunikationstechnik, Infrastruktur, Strukturwandel, Verwaltungsorganisation, Beratungspflicht, Bürgerinitiative, Verwaltungshandeln, Neue Medien
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Landkreis 53(1983)Nr.8/9, S.371-374, Lit.
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Staat/Verwaltung, Politik, Kreis, Gebietskörperschaft, Landkreis, Dienstleistung, Information, Kommunikationstechnik, Infrastruktur, Strukturwandel, Verwaltungsorganisation, Beratungspflicht, Bürgerinitiative, Verwaltungshandeln, Neue Medien