Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft. Möglichkeiten und Grenzen des Ausgleiches von Eingriffen in Natur und Landschaft.

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SEBI: 85/2701

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GU

Zusammenfassung

Eines der vordringlichen Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes betrifft den Ausgleich von Eingriffen in die Natur. Diesen Begriff der "Ausgleichbarkeit" untersucht das Sachverständigengutachten in seiner juristischen und ökologischen Definition. Erörtert werden die Kriterien für ausgleichbare und nicht ausgleichbare Eingriffe und daraus abgeleitet werden Ökosystemtypen und Lebensräume vorgestellt, in denen Eingriffe nicht mehr zugelassen werden sollten. Da bestimmte menschliche Eingriffe notwendig sind, werden ebenfalls die Möglichkeit von Ersatzmaßnahmen incl. einer Übersicht über die Ökosystemtypen diskutiert und aufgelistet. Eine Analyse von Eingriffsgebieten (München-Garmisch; Altmühltal; Hochwasserfreilegung in Nordostbayern) verdeutlicht dies. Das Gutachten enthält zwei zentrale Forderungen: Verankerung einer Liste der Ökosysteme im Naturschutzgesetz, für die Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich sind und Sicherung dieser Gebiete über die "Biotopkartierung" in Naturschutzgebieten. sch/difu

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Bundesnaturschutzgesetz, Eingriffsgebiet, Natur, Landschaft, Ausgleich, Ökosystem, Ersatzmaßnahme, Analyse, Landschaftspflege, Umweltschutz, Naturraum/Landschaft, Landschaftsschaden

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Münster-Hiltrup: Landwirtschaftsverlag (1985), III, 80 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Bundesnaturschutzgesetz, Eingriffsgebiet, Natur, Landschaft, Ausgleich, Ökosystem, Ersatzmaßnahme, Analyse, Landschaftspflege, Umweltschutz, Naturraum/Landschaft, Landschaftsschaden

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Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. R. A; 314