Pfandrecht und Zwangsvollstreckung bei Miteigentum und Stockwerkeigentum.
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SEBI: 75/2307
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Zusammenfassung
Eine 1965 in Kraft gesetzte Änderung des Zivilgesetzbuches regelt das Miteigentum und das Stockwerkeigentum. Dennoch sind Unsicherheiten über die Belehnung von Mit- bzw. Stockwerkeigentum geblieben. Sie beziehen sich für den Hypothekargläubiger auf die beiden Fragen, welche Folgen Mit- oder Stockwerkeigentum auf das Pfandrecht erzeugt und inwieweit bei einer Zwangsvollstreckung das Pfandrecht davon beeinflußt wird. Rechtliche Fragen der Belehnung von Mit- bzw. Stockwerkeigentum bilden daher Gegenstand dieser Studie. Behandelt werden sowohl vertragliche als gesetzliche Pfandrechte, die grundbuchliche Behandlung von solchen Pfandrechten und die Wirkungen des Pfandrechts. Für den Bereich der Zwangsvollstreckung ergeben sich Fragen hinsichtlich der Pfandverwertung, Anteilspfändung, Konkurs eines Miteigentümers und der Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer.
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Stockwerkeigentum, Miteigentum, Pfandrecht, Zwangsvollstreckung, Verwaltungsrecht, Wohnungswesen, Recht, Bauwesen
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Bern: Stämpfli (1972) 256 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich 1972)
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Stockwerkeigentum, Miteigentum, Pfandrecht, Zwangsvollstreckung, Verwaltungsrecht, Wohnungswesen, Recht, Bauwesen