Raumordnung und Umweltschutz. Der Umweltgestaltungsstaat - systematische Bezüge u. praktische Probleme.

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SEBI: 77/1352
BBR: B 7842

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Abstract

Das Erfordernis des präventiven Umweltschutzes trägt entscheidend mit dazu bei, den herkömmlichen Vollzugscharakter der Verwaltung zugunsten von Gestaltungsfunktionen zurücktreten zu lassen. Der Umweltgestaltungsstaat ist neben Ordnungs- und Leistungsstaat bereits zu einer dogmatisch eigenständigen staatskennzeichnenden Kategorie geworden. Verf. analysiert die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Einbindung und Kompetenzverteilung von Raumordnung und Umweltschutz in Österreich und schlußfolgert u. a., daß die geltende Kompetenzverteilung für eine justische Regelung umweltrelevanter Tatbestände ausreicht und sich eine gesonderte verfassungsgesetzliche Verankerung erübrigt, daß jedoch mangels Koordination zwischen den beteiligten Verwaltungsebenen und ausreichender Planung von Raumordnung und Umweltschutz auf Regierungsebene die Effizienz bestehender Umweltschutzregelungen zu wünschen übrig läßt. Verf. beschreibt die generellen Inhalte von Raumordnung und Umweltschutz und arbeitet heraus, daß beide Bereiche weitgehend identische Zielsetzungen verfolgen und einander gleichzuordnen sind. Die von der Umweltgestaltung zu erwartenden neuen Techniken und Ziele sollten in die Raumordnung integriert werden.

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Raumordnung, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Raumordnungsrecht, Umweltschutzrecht, Kompetenz

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Wien: Manz (1976), 98 S.,

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Raumordnung, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Raumordnungsrecht, Umweltschutzrecht, Kompetenz

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Verhandlungen des 6. österreichischen Juristentages Wien; 1/1 A