Datenschutzgerechtes eGovernment. Handlungsempfehlungen.

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Hannover

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ZLB: 2003/692

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Abstract

Heute arbeitet die Verwaltung zunehmend mit Informationen, die elektronisch gespeichert und übertragen werden. Diese Informationen sind ohne technische Hilfsmittel nicht einsehbar, ihre inhaltliche Richtigkeit ist ohne Technik nicht überprüfbar und es ist nicht nachvollziehbar, in welcher Weise, zu welchem Zweck und von wem die Informationen weiter verarbeitet worden sind. Wenn solche Informationen, wie dies bei den allermeisten einzelfallbezogenen Informationen in der Verwaltung der Fall ist, einen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person haben, ist der Betroffene bei elektronisch gespeicherten Informationen daher von vornherein schlechter gestellt als bei analoger Verarbeitung. Gleichzeitig verändert sich die Struktur der Datenhaltung in der modernen Verwaltung. Nicht mehr einzelfallbezogen angelegte Aktenstücke bestimmen das künftige Bild, sondern zentrale oder verteilte Datenbestände in elektronischen Datenspeichern mit Zugriffsmöglichkeiten unterschiedlicher Stellen. Wie kann sichergestellt werden, dass jeder selbst bestimmen kann, wer was wann bei welcher Gelegenheit über ihn weiß? Die Schrift will dazu beitragen, dass bei der Entwicklung von eGovernment-Lösungen die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit im Blick bleiben und praktische Hinweise dafür geben, wie diese Anforderungen in datenschutzgerechte Anwendungen umgesetzt werden kann (Text ist unter: www.lfd.niedersachsen.de verfügbar). sg/difu

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126 S.

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