Die mittelfristige Finanzplanung in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Hamburger Verhältnisse.
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SEBI: Ser 847-7
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Zusammenfassung
Seit dem Inkrafttreten des Stabilitätsgesetzes von 1967 ist die mittelfristige Finanzplanung (Mifrifi) ein obligatorisches Instrument der öffentlichen Finanzwirtschaft in Bund und Ländern.Gegenstand der Studie ist nicht der Inhalt einzelner Finanzpläne, sondern grundsätzliche Fragen, die das Institut der Mifrifi betreffen; so die Notwendigkeit einer mehrjährigen Finanzplanung in der BRD, die Form der Mifrifi, wie sie durch das Stabilitätsgesetz vorgezeichnet und von der Praxis im Bund und in Hamburg ausgestaltet worden ist.Unter juristischen, politischen und ökonomischen Aspekten werden Fragen zur Zuverlässigkeit von Prognosen des Planungsspielraumes sowie Probleme der Haushaltspolitik, der Bedeutung des Finanzplanes und der Finanzplanung im Bundesstaat erörtert.In einem abschließenden Kapitel werden schließlich die Auswirkungen des Instituts auf den jährlichen Haushaltsplan untersucht.
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Schlagwörter
Finanzplanung, Stabilitätsgesetz, Wirtschaftsrecht, Finanzplanung, Haushaltswesen, Finanzen, Volkswirtschaft, Recht
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Köln: Heymann (1969), XXVII, 134 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1969)
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Finanzplanung, Stabilitätsgesetz, Wirtschaftsrecht, Finanzplanung, Haushaltswesen, Finanzen, Volkswirtschaft, Recht
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Schriften zur Verwaltungslehre; 7