Interkommunale Zusammenarbeit in der Entsorgungswirtschaft aus vergaberechtlicher Sicht.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Jüngst hat der EuGH erneut die interkommunale Kooperation in den Blick genommen und Bewegung in die Diskussion gebracht, ob und welche Formen öffentlich-rechtlicher Partnerschaften ausschreibungspflichtig sind. Dabei ergibt sich nicht ganz unerwartet eine Akzentverschiebung vom formalen Kriterium der Organisationsverhältnisse zum materiellen Merkmal der Aufgabenerfüllung. Ungeachtet aller Randunschärfen, die den recht thetischen und ergebnisorientierten Judikaten des EuGH wesenseigen sind, werden die Kommunen dadurch im Falle einer Zusammenarbeit in öffentlich-rechtlicher Form vergaberechtlich privilegiert; bei privatrechtlichen Modellen bleibt alles beim Alten. Auf der Basis einer Bestandsaufnahme zur Ausschreibungspflichtigkeit interkommunaler Kooperationen sollen die neu entstandenen Freiräume auf dem Feld des Vergaberechts vermessen werden.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 24

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S. 1539-1545

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