Regreßverzicht des Hausratversicherers.
Werner
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Datum
2004
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Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
VVG § 67; BGB §§ 133, 157: Leistet die Hausratversicherung ihrem Versicherungsnehmer, der zugleich Vermieter ist, Schadenersatz, so steht dem Rückgriff der Versicherung gegenüber dem im Hause des Vermieters wohnenden Schadenverursacher kein Rückgriff zu, wenn der Schaden (hier: ein Brandschaden) möglicherweise nur durch leichte Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde. Der konkludente Regressverzicht erstreckt sich dabei auch auf die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mieter lebenden Personen und ist unabhängig davon, ob der Mieter seinerseits über eine Haftpflichtversicherung verfügt. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2003 - 7 U 165/03, nicht rechtskräftig (das Aktenzeichen beim BGH lautet IV ZR 26/04). difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 433-435