OVG Hamburg, Beschluß v. 11.7.1985 - Az. OVG Bs VI 62/85.
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Zusammenfassung
Die Beitragspflicht für ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmete Wege ist für den Hamburger Bereich erst durch das 9. Änderungsgesetz vom 5.6.1984 eingeführt worden. Ein Fußgängerweg kann für die Nutzung und den Wert eines Grundstücks unterschiedliche Auswirkungen haben. Im Einzelfall können Vorteile gegeben sein, aber auch überwiegende Nachteile. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet, dass der Beitrag nach unterschiedlichen Vorteilen auch unterschiedlich festgesetzt wird. (rh)
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Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnweg, Anlieger, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz
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Hamburger Grundeigentum 95(1985), Nr.10, S.427, Lit.
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Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnweg, Anlieger, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz