OVG Hamburg, Beschluß v. 11.7.1985 - Az. OVG Bs VI 62/85.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 954

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Beitragspflicht für ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmete Wege ist für den Hamburger Bereich erst durch das 9. Änderungsgesetz vom 5.6.1984 eingeführt worden. Ein Fußgängerweg kann für die Nutzung und den Wert eines Grundstücks unterschiedliche Auswirkungen haben. Im Einzelfall können Vorteile gegeben sein, aber auch überwiegende Nachteile. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet, dass der Beitrag nach unterschiedlichen Vorteilen auch unterschiedlich festgesetzt wird. (rh)

Beschreibung

Schlagwörter

Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnweg, Anlieger, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Hamburger Grundeigentum 95(1985), Nr.10, S.427, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnweg, Anlieger, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries