Die Festsetzung von Lärmgrenzwerten in Bebauungsplänen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/2594
DST R 60/400

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DI
S

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Abstract

Mit dieser Untersuchung soll aufgezeigt werden, auf welche Weise und in welchem Umfang Lärmgrenzwerte bei der Anwendung immissionsschutzrechtlicher Regelungen Bedeutung erlangen. Zunächst wird ein Überblick über Lärmgrenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und ihre Erfüllung gegeben. Das BImSchG enthält vielfältige Möglichkeiten zur Reglementierung gewerblicher Anlagen (z.B. Fall "Kraftwerk Reuter", Berlin). Jedoch hat auch die kommunale Bauleitplanung aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung die Möglichkeit zur Festsetzung von Lärmgrenzwerten. Diese Grenzwerte sind auch bei immissionsschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Die Aufnahme in die Planung ist erforderlich, da nur so deren einheitlicher Vollzug gewährleistet ist. Abschließend geht der Autor auf die Überwachung festgesetzter Lärmgrenzwerte ein und stellt fest, daß neben der Bauaufsichtsbehörde auch die nach dem BImSchG für den Vollzug zuständige Behörde aufgefordert ist, die Einhaltung zu überwachen. kirs/difu

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183, XXVI S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2167