Die herrschende Meinung - Autorität als Rechtsquelle - Funktionen einer juristischen Argumentationsfigur.
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SEBI: 90/3460
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Zusammenfassung
Juristen verstehen unter "herrschender Meinung" (hM) eine in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretene Auffassung, die sich verselbständigt hat und die gegenüber anderern Meinungen den Anspruch erhebt, befolgt zu werden.Die hM dokumentiert den Vorgang der internen Kommunikation über die das Rechtssystem konstituierende Kommunikation, nämlich die Verteilung von Recht und Unrecht.Es geht bei juristischer Argumentation und der aus ihr resultierenden hM darum, Entscheidungen über schon erörterte Entscheidungen, nämlich Dogmatik, zu treffen.Der Autor beantwortet die Fragen nach den historischen Entwicklungen, die die Ausbildung der autonomen Autorität der hM ermöglicht haben, und wie die hM im Rechtssystem ihre Autorität und Autonomie erhält, beginnend mit einer empirischen Untersuchung der Verwendung von hM in Rechtsprechung und Literatur.Es folgt eine argumentationstheoretische Standortbestimmung und letztlich eine systemtheoretische Analyse der Funktionen und Strukturen von hM.Die Frage nach Alternativen zur hM regt abschließend dazu an, diese Argumentationsfigur kritisch zu reflektieren. alf/difu
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Meinungsfreiheit, Rechtstheorie, Argumentation, Anscheinsvollmacht, Erklärungsbewusstsein, Rechtsprechung, Autorität, Legitimation, Rechtsgeschichte, Theorie, Recht, Allgemein
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Berlin: Duncker & Humblot (1989), 153 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1987/88)
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Meinungsfreiheit, Rechtstheorie, Argumentation, Anscheinsvollmacht, Erklärungsbewusstsein, Rechtsprechung, Autorität, Legitimation, Rechtsgeschichte, Theorie, Recht, Allgemein
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Schriften zur Rechtstheorie; 137