Besteuerung von Wohneigentum auch nach der Neuregelung noch nicht optimal.
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IRB: Z 1119
BBR: Z 310
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Zusammenfassung
Mit 40 % wird die Eigentumsquote bei Wohnungen und Häusern als zu niedrig betrachtet. Sie soll mittelfristig auf 50 % angehoben werden. Um einen größeren Kreis von Bürgern den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, ist vorgesehen, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und insbesondere die steuerrechtliche Förderung auf das selbstgenutzte Wohneigentum zu konzentrieren. Als Alternative zu den vorgesehenen Maßnahmen ist immer wieder eine steuerliche Berücksichtigung der Hypothekenzinsen im Gespräch. Das Ifo-Institut hat untersucht, wie die steuerrechtliche Behandlung des selbstgenutzen Eigentums in anderen Ländern geregelt ist, vor allen inwieweit dort der Schuldzinsenabzug bei einer eigengenutzten Wohnung gestattet ist und ob die "Investitionsgut- oder Konsumgutlösung" präferiert wird. (hb)
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Wohneigentum, Besteuerung, Steuerrecht, Einkommensteuergesetz, Abschreibung, Wohneigentumsförderung, Wohneigentumsquote, Neuregelung, Verbesserung, Schuldzins, Werbungskosten, Ländervergleich, Recht, Finanzen
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Ifo-Schnelldienst 39(1986), Nr. 20, S. 12-21, Tab.;Lit.
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Wohneigentum, Besteuerung, Steuerrecht, Einkommensteuergesetz, Abschreibung, Wohneigentumsförderung, Wohneigentumsquote, Neuregelung, Verbesserung, Schuldzins, Werbungskosten, Ländervergleich, Recht, Finanzen