Gestaltung und Bemessung der Entschädigung bei dem Ausschluß einer Rückübertragung von Eigentumsrechten wegen investiver Zwecke, Art. 41 Abs. 2 Einigungsvertrag.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/1786

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DI
S

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Abstract

Nach der deutschen Einigung stellte sich die Frage nach dem Umgang mit den volkseigenen bzw. vormals privaten Grundstücken, Immobilien und Unternehmen. Dabei hat sich der Gesetzgeber nach Beratungen der Volkskammer und des Bundestages entschlossen, die Eigentumsrechte grundsätzlich an den vormaligen Eigentümer zurückzuerstatten. Jedoch hat er sich in Durchbrechung dieses Prinzips "Rückgabe vor Entschädigung" zu in der Praxis bedeutsamen Ausnahmen entschlossen. Diese Ausnahmen sehen vor, daß die Rechte an einen anderen als den Voreigentümer übertragen werden können, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich scheint und insbesondere zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen kann. Der Autor stellt zunächst den historischen Prozeß dar, der zu diesen Ergebnissen führte, und erläutert sodann ausführlich die nicht ganz einfache gesetzessystematische Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen im Vermögensgesetz, Investitionsgesetz und Investitionsvorranggesetz. Den Kernbereich der Arbeit bildet jedoch der Ausgleichsanspruch des ursprünglich Berechtigten, dessen verfassungsrechtliche Einordnung als sog. Aufopferungsentschädigung, dessen Voraussetzungen und vor allem dessen Bemessung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß durch die getroffenen Regelungen die verfassungsmäßigen Rechte des Restitutionsberechtigten aus Art. 14 GG nicht verletzt werden. bup/difu

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188 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 726