Führt die Regelung des Musterentwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes 1963 und des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein für die Rücknahme fehlerhafter gestaltender Verwaltungsakte zu angemessenen Ergebnissen?
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1971
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SEBI: 72/1196
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Zusammenfassung
Die Rücknahmebestimmungen in den genannten Gesetzen berücksichtigen kaum die Besonderheiten gestaltender Verwaltungsakte und führen insbesondere bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung zu wenig befriedigenden Ergebnissen. Einer allgemeinen und befriedigenden Rücknahmeregelung steht die Mannigfaltigkeit gestaltender Verwaltungsakte entgegen. Für fehlerhafte Leistungsbescheide sind die Rücknahmevorschriften hingegen geeignet.
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Bamberg: Rodenbusch (1971) XIX, 200 S.(jur.Diss.; Heidelberg 1971)