Die Rolle der Bauleitplanung in der kommunalen Praxis.

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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903

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Zusammenfassung

Auf Grundlage praktischer Erfahrungen aus Bauleitplanverfahren, die dargestellt werden, leitet der Autor Thesen und Forderungen an den Gesetzgeber ab hinsichtlich der Arbeiten am Baugesetzbuch ab. Das Ordnungssystem des BBauG mit Bauleitplanung und Beurteilung von Vorhaben nach §§ 34 und 35 wird grundsätzlich bejaht. Bauleitplanung und andere Planungen sind aufeinander abzustimmen, aber nicht aneinander zu koppeln. Die Instrumente für Verbesserungen im Bestand. Umbau und Rückbau müssen überprüft werden. Die Vorrangstellung des Umweltschutzes als öffentlicher Belang ist zu verdeutlichen.(kl)

Beschreibung

Schlagwörter

Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren, Außenbereich, Umweltschutz, Gemengelage, Schallschutz, Bauleitplanverfahren, Bürgerbeteiligung, Planverwirklichungsgebot, Innenbereich, Baugesetzbuch, Gesetzesneuregelung, Flächenrecycling, Recht, Bundesbaugesetz

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg (1985), Sondernr., S.20-24, Abb.

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Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren, Außenbereich, Umweltschutz, Gemengelage, Schallschutz, Bauleitplanverfahren, Bürgerbeteiligung, Planverwirklichungsgebot, Innenbereich, Baugesetzbuch, Gesetzesneuregelung, Flächenrecycling, Recht, Bundesbaugesetz

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