Städtebauliche Einordnung gesellschaftlicher Zentren in Neubaugebieten.
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SEBI: Zs 3714-4
BBR: Z 321
IRB: Z 486
BBR: Z 321
IRB: Z 486
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Abstract
Durch die Konzentration gesellschaftlicher Einrichtungen an einem Standort wird erreicht, daß sie zeitsparend genutzt werden können, und daß die Attraktivität und die volkswirtschaftliche Effektivität der Zentren sich erhöhen. Als größter Einzugsradius für Wohngebietszentren wird eine Entfernung von 1000 m vorgeschlagen, als kleinster 600 m. Es wird zwischen Hauptzentren und als deren Ergänzung Nebenzentren unterschieden. Als Grundlage für die Ausstattung der Wohngebietszentren wurden Standardprogramme entwickelt, die die städtebauliche Planungsarbeit erleichtern.
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Keywords
Wohngebiet, Öffentliche Einrichtung, Sozialinfrastruktur, Bauplanung, Neuer Stadtteil, Gesellschaftszentrum
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In: Archit. d.DDR, Berlin/Ost 25 (1976), 1, S. 24-27, Kt.; Tab.; Lit.
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Wohngebiet, Öffentliche Einrichtung, Sozialinfrastruktur, Bauplanung, Neuer Stadtteil, Gesellschaftszentrum