Die Eingriffsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz - Auswirkungen auf Vollzug und Planungspraxis.
UVP-Förderverein
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UVP-Förderverein
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DE
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Dortmund
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0933-0690
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ZLB: Zs 4845-4
BBR: Z 584
IRB: Z 1725
BBR: Z 584
IRB: Z 1725
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Abstract
Zur Eingriffsregelung ist im neuen Bundesnaturschutzgesetz der Eingriffstatbestand erweitert worden. Vor allem haben sich die Entscheidungsabfolge und die Verursacherpflichten geändert, indem der Ersatz nun auf die Stufe vor der Abwägung gezogen worden ist. Absehbar ist, dass die Abwägung an Bedeutung verlieren und in der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen eine größere räumliche und zeitliche Flexibilität eintreten wird. Aus fachlicher Sicht wird es daher wichtig sein, qualifizierte Anforderungen an Ersatzmaßnahmen zu formulieren (unter welchen Voraussetzungen ist eine Maßnahme "gleichwertig"?). Außerdem gewinnt für die Qualitätssicherung der Eingriffsregelung die Verbindung zur Landschaftsplanung an Bedeutung. difu
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UVP-Report
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Nr. 1/2
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S. 13-15