Rechtsfragen der Auflösung und Neubildung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften in Rheinland-Pfalz.
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SEBI: CN 926
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Die meisten ländlichen Gemeinden, Ämter und Landkreise in Rheinland-Pfalz waren 1967 zu klein. Zur Sicherstellung einer dauernden Aufgabenerfüllung muß die Kommunalstruktur an die heutigen Verhältnisse angepaßt werden. Dabei ist es unumgänglich, kommunale Selbstverwaltungskörperschaften aufzulösen und neuzubilden. Die Auflösung und Neubildung von Gemeinden kann auf zwei Wegen erreicht werden. Wenn die betroffene Gemeinde die Initiative ergreift, entscheidet die obere Aufsichtsbehörde unter weitgehender Berücksichtigung des Bürgerwillens. Wenn die angestrebten Maßnahmen nicht dem Willen einer betroffenen oder beteiligten Gemeinde entsprechen, bedarf es zur Auflösung oder Neubildung einer Gemeinde eines Gesetzes. Die Arbeit behandelt außer diesen rechtlichen Grundlagen für Auflösung und Neubildung von Gemeinden die hiergegen möglichen Rechtsmittel. Ein besonderes Kapitel gilt dem Beauftragten in der Stellung eines Kommissars bei der Neubildung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften. chb/difu
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Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Körperschaft, Auflösung, Neubildung, Gemeinde, Landkreis
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Mainz: (1968), XVIII, 88 S., Lit.
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Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Körperschaft, Auflösung, Neubildung, Gemeinde, Landkreis