Leistungsverpflichtungen und Rechtsansprüche im Kinder- und Jugendhilfegesetz, insbesondere die Hilfe zur Erziehung.

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SEBI: 91/2565-4

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Zusammenfassung

Seit dem 1. 1. 1991 gilt das Kinder- und Jugendhilfegesetz in der gesamten BRD.Über den Grad der Verbindlichkeit seiner Regelungen herrscht jedoch noch weitgehend Unklarheit, die mit dieser Schrift beseitigt werden soll.Teil A geht auf die Systematik von Leistungsverpflichtungen und Rechtsansprüchen ein.Die Leistungen der Jugendhilfe können hierbei von Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe erbracht werden.In Teil B wird der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung behandelt.Genannt werden die Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsberechtigte und -verpflichtete, und zu welchem Zeitpunkt die Hilfe einsetzt.In den neuen Bundesländern sind bis Ende 1994 Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Kann-Hilfen.Im letzten Punkt wird die Kostenbeteiligung der Eltern bzw. der Minderjährigen bei den einzelnen Arten von Hilfe zur Erziehung erörtert. gb/difu

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Schlagwörter

Jugendhilfe, Jugendhilfegesetz, Rechtsanspruch, Leistung, Erziehungshilfe, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Kehl: (1991), 15 S.

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Jugendhilfe, Jugendhilfegesetz, Rechtsanspruch, Leistung, Erziehungshilfe, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Diskussionspapiere; 3/91