GG Art.14.BGH, Urteil v.2.4.1981 - Az. III ZR 186/79 - Berlin.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Bei einem enteigneten Eingriff in ein Grundstück ist auch für einen dadurch entstandenen merkantilen Minderwert Entschädigung zu leisten. Im Schadenersatzrecht versteht man unter dem merkantilen Minderwert des Verkaufswertes einer beschädigten Sache, die im Verkehr trotz ordnungsmäßiger Instandsetzung wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden eintritt. Dieser merkantile Minderwert stellt einen ersatzfähigen Schaden dar, dessen Erstattung der Eigentümer sogleich verlangen kann. -y-

Beschreibung

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Recht, Eigentum, Enteignung, Grundstück, Entschädigung, Rechtsprechung, BGH-Urteil

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.4, S.184-186, Lit.

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Recht, Eigentum, Enteignung, Grundstück, Entschädigung, Rechtsprechung, BGH-Urteil

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