Discounter in den Wohngebieten? Der "Laden" als kleinfächiger Convenience-Store.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Entgegen einer verbreiteten Tendenz in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte sind die wohngebietstypischen "Läden" von den beispielsweise in den Mischgebieten zulässigen (nicht großflächigen) "Einzelhandelsbetrieben" klar abzugrenzen. "Laden" ist für Erscheinungsformen des Einzelhandels zu reservieren, die deutlich unter der Grenze der Großflächigkeit bleiben (400qm Verkaufsfläche als weichem Schwellenwert), weshalb Discountmärkte in ihrer üblichen Erscheinungsform in Wohngebieten regelmäßig unzulässig sind. Unabhängig hiervon hindert die auf die Gebietsversorgung fokussierte Funktion der Läden und die §12 II BauNVO beschränkte Zulässigkeit von Stellplätzen die Ansiedlung von Discountmärkten jedenfalls im allgemeinen und reinen Wohngebiet. difu

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt

item.page.issue

Nr. 22

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 1415-1424

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries