Eigentumsgarantie und Zeitablauf.
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1977
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ZZ
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SEBI: 78/566
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Zusammenfassung
Die hier vorliegende Analyse von Beispielen einer Einbeziehung des Zeitablaufs im Eigentumsrecht beschränkt sich auf Fälle der Inhaltsbestimmung durch Befristung der gesamten Rechtsposition und knüpft dabei weitgehend an gerichtliche Entscheidungen an. Der Zeitproblematik vorgelagert unterliegen die Beispiele Zweifeln hinsichtlich der Eigentumsqualität; sie verweisen damit auf die jeweiligen Besonderheiten, die Anlaß für zeitliche Bestimmungen sind. In der ersten Gruppe - ursprüngliche Befristung - wird für das Urheberrecht die gesetzliche Regelung der Geltungsdauer (Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers) verteidigt. Eine neue Rechtsfigur ,,Nutzungseigentum'' als zeitlich begrenztes Eigentum an Grund und Boden läßt sich mit Art. 14 GG nur unter der Voraussetzung in Einklang bringen, daß es von Gesetzes wegen eine Mindestdauer (etwa 70 Jahre) erhält. Für alle in der zweiten Gruppe erörterten Fälle - nachträgliche Befristung - gilt, daß die Verwendung des Zeitablaufs bestehende Rechte berührt. st/difu
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Baden-Baden: Nomos (1977), 141 S., Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit; 9