Europäisches Naturschutzrecht und Raumordnung.

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Münster

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ZLB: 2003/1238
DST: S 820/230

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DI

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Abstract

Es wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen gegeben, die für die Errichtung des europäischen Netzes "Natura 2000" von Bedeutung sind. Es wird auf die Entstehungsgeschichte der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie sowie auf Ziele und Inhalte dieser Richtlinien eingegangen. Der zweite Teil ist dem Verhältnis von Schutzgebietsbestimmungen zu existierenden Raumordnungsplänen gewidmet. Dabei wird zunächst das Verfahren beschrieben, das die FFH-Richtlinie für die Bestimmung von Schutzgebieten vorsieht. Ein zweiter Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, die Auswirkungen von ausgewiesenen Schutzgebieten auf das Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen zu untersuchen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, welche Auswirkungen das Ergebnis einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auf das Aufstellungs- und Änderungsverfahren eines Raumordnungsplans hat. Während hier davon ausgegangen wird, dass das Ausweisungsverfahren der europäischen Schutzgebiete ordnungsgemäß vollzogen und abgeschlossen wurde, wird anschließend auf die immer noch aktuelle Thematik der "potenziellen" FFH- und der "faktischen" Vogelschutzgebiete eingegangen. Klärungsbedürftig ist auch, ob einmal ausgewiesene Schutzgebiete nachträglich vergrößert, verkleinert oder gar aufgehoben werden können und ob ein Mitgliedstaat gegebenenfalls auch zu solchen Veränderungen verpflichtet werden kann. Im dritten Teil geht es um die Auswirkungen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie auf das Raumordnungsverfahren. Dabei wird davon ausgegangen, dass die FFH- und Vogelschutzgebiete ordnungsgemäß ausgewiesen wurden. Abschließend wird darauf eingegangen, wie man den Anforderungen des Europarechts schon vor der vollständigen Errichtung des europäischen Gebietsnetzes gerecht werden kann. goj/difu

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XXVI, 411 S.

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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 205