Grundrechtssubjektivität im öffentlichen Kreditwesen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Würzburg

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 93/2089

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob öffentliche Kreditinstitute sich auf Grundrechte berufen können, geht der Autor mit einer Darstellung der allgemeinen verfassungsrechtlichen Problematik der Beziehung des Art. 19 Abs. 3 GG ("Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind") zu der Erscheinungsform der Erscheinungsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts an. Weiterhin nimmt er eine verfassungsrechtliche Bewertung von Aufgaben und Tätigkeiten öffentlicher Kreditinstitute vor. Grundrechtliche Schutzbereiche (insb. Art. 14 Abs. 1 GG) zugunsten öffentlicher Kreditinstitute kommen nur dann in Betracht, wenn diese Kreditinstitute in besonderer Weise grundrechtsgeschützten Lebensbereichen von natürlichen oder juristischen privatrechtlichen Personen zuzuordnen sind. Nur öffentlich-rechtliche Sparkassen und öffentliche Bausparkassen können als solche Institutionen angesehen werden. lil/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

IX, 208 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries