Auftragswertermittlung bei Architekten- und Ingenieurleistungen nach neuem Vergaberecht.

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Beck

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DE

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Werden für Projekte und Bauwerke mehrere Architekten- und Ingenieurleistungen notwendig, die üblicherweise von unterschiedlichen (Fach-)Planern erbracht werden, stellt sich auf Grund des neuen deutschen Vergaberechts, das seit dem 18.4.2016 in Kraft ist, die Frage, ob die verschiedenen Leistungen bei der Auftragswertermittlung zur Überprüfung anhand der maßgeblichen Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zusammengerechnet werden müssen oder nicht. Die Antwort hat beträchtliche Auswirkungen auf die Vergabepraxis in Deutschland, da bei einer zu vollziehenden Addition der Auftragssummen von verschiedenen Planungsleistungen bereits bei relativ kleinen Bauprojekten (fast) alle Architekten- und Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssten, während bei einer getrennten Betrachtungsweise nur umfangreichere Planungsleistungen bei erheblich größeren Projekten dem Vergaberechtsregime nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und den Vergabeverordnungen unterfallen würden.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 10

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S. 613-619

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