Fortschrittsbericht "Aufbau Ost" des Landes Berlin für das Jahr 2002.
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DE
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Berlin
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ZLB: Zs 7384-2002-2004
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BE
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Abstract
Das Solidarpaktfortführungsgesetz enthält die gesetzliche Regelung für eine Fortführung des Solidarpaktes über den 31.12.04 hinaus bis zum 31.12.2019. Kernpunkt des Solidarpaktes II sind u.a.: Die als Korb I bezeichnete Komponente regelt die Sonderbedarfs-Bundsergänzungszuweisungen. Korb I hat ein Volumen von 105,3 Mrd. Euro über die gesamte Laufzeit. Die Aufteilung der Mittel auf nunmehr insgesamt 15 Jahre erfolgt dergestalt, dass ab dem Jahre 2006 eine allmähliche, ab 2009 eine spürbare Degression der zugewiesenen Mittel einsetzt. Ab 2005 wird zudem der Schlüsselanteil für die Verteilung der SoBEZ an die veränderten Bevölkerungsrelationen angepasst. Der Anteil des Landes Berlin wird dadurch geringfügig von zurzeit 19,014 auf 19,02% steigen. Im Korb II werden weitere 51 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die neuen Länder und Berlin berichten nach dem Solidarpaktfortführungsgesetz jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten Aufbau Ost über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, über die Verwendung der erhaltenen Mittel aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und über die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Neuverschuldung. Die Berichte werden bis Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt; die erstmalige Berichterstattung erfolgt 2002. sg/difu
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64 S.