BauNVO § 1 Abs. 4; OVG Lüneburg, Urteil v. 18.12.1984 - Az. 6 OVG C 21/83.

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1985

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit der Beschränkung auf Betriebe und Anlagen, die in einem Mischgebiet zulässig sind, kann unbedenklich sein. Zur Abwägung bei der Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang einer Autobahn. Die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche neben der des Lärmschutzwalls ist sinnvoll, weil sie eine positive Aussage über die Gestaltung des Walls enthält. (-y-)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.6, S.295-296, Lit.

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