Die Anpassung der AR-DRGs und ihre Grenzen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
Die Selbstverwaltung einigte sich am 27.06.2000 zur Einführung eines durchgängig leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems darauf, die australischen AR-DRGs als Grundlage für ein deutsches DRG-System zu wählen. Eine unveränderte Übertragung des australischen Klassifikationssystems auf Deutschland wurde ausgeschlossen. Nachdem erste wichtige Grundlagen für die Einführung des neuen Vergütungssystems geschaffen wurden (u.a. Kodierrichtlinien, Pretest, Kalkulationshandbuch), gilt es in dem Beitrag, den notwendigen Anpassungsbedarf sowie die natürlichen Grenzen und Schwachstellen eines DRG-basierten Vergütungssystems genauer zu fokussieren. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 1
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S. 26-33