Integrative Grenzwerte im Umweltrecht.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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ZLB: 2001/2185

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DI

Zusammenfassung

Die IVU-Richtlinie der EG verpflichtet das nationale Umweltrecht auf ein integriertes Konzept. Während die Umsetzung der Richtlinie auf gesetzlicher Ebene allmählich absehbar ist, stellt sich in der Praxis nicht weniger drängend die Frage, inwieweit die bislang unangetasteten untergesetzlichen Regierungswerke, die die für den Vollzug entscheidenden Grenzwerte enthalten, weiterhin anwendbar sind. Aus diesem Anlass stellt sich die Arbeit einer grundlegenden Systematisierung des Begriffs, der Arten und Inhalte von Grenzwerten. Weitere systembildende Überlegungen gelten dem Begriff des integrierten Umweltschutzes. Möglichkeiten einer integrativen Grenzwertsetzung werden aufgezeigt. Anhand der zuvor allgemein erarbeiteten Grundsätze wird detailliert begründet, warum aufgrund des von der IVU-Richtlinie rechtsverbindlich vorgegebenen integrierten Konzeptes die unveränderte fortgeltenden Emissionswerte der TA Luft nicht mehr wie bisher als im Regelfall abschließende Grenzwerte, sondern nur noch als Anhaltswerte angewendet werden dürfen, die in jedem Einzelfall einer Überprüfung bedürfen. difu

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XX, 285 S.

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Umwelt- und Technikrecht; 57