Freiwillige Immobilienversteigerungen. - Neue Absatzmöglichkeit mit Startproblemen.
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1985
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ZZ
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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
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Zusammenfassung
Die freiwillige Immobilienversteigerung wird bereits in den USA und Kanada mit Erfolg praktiziert. Obwohl im Kunst- und Sammlerbereich die Versteigerung ein anerkanntes Verfahren darstellt, hat der Begriff Versteigerung bei Immobilien immer noch einen schlechten Beigeschmack, das eine Assoziation mit den Zwangsmaßnahmen der Gerichte schnell aufkommt. Für bestimmte Anbieter (Banken, Testamentsvollstrecker usw.) ist diese Form des Verkaufs sicherlich interessant. Dass man aber auf diesem Wege "angeschlagene" Objekte absetzen kann, ist nach den ersten Erfahrungen sehr unwahrscheinlich. Derartige Auktionen könnten ein geeignetes Verkaufsmittel für Spezialitäten und für besondere Angebote sein und damit einen wirklich interessierten und kapitalpotenten Interessentenkreis ansprechen. (rh)
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Wohnungseigentum, Hamburg 36(1985), Nr.4, S.8-9, Abb.