Probleme der Sitzungsöffentlichkeit im Kommunalrecht.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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RE
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Abstract
Dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit kommt im demokratischen Staat eine grundlegende Bedeutung zu, denn er gewährleistet, dass die Wahlberechtigten die unerlässliche Kontrolle über die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretung ausüben können, indem er das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit befriedigt und Transparenz sicherstellt. Der BayVGH bezeichnet den Öffentlichkeitsgrundsatz daher auch als ein tragendes Verfahrensprinzip der Kommunalverfassung, der BGH als wesentliche Verfahrensbestimmung des Gemeinderechts. Im Beitrag werden am Beispiel der Rechtslage in Bayern praxisrelevante Probleme der Sitzungsöffentlichkeit erörtert, so vor allem die Folgen eines fehlerhaften Ausschlusses der Öffentlichkeit sowie Sonderprobleme im Zusammenhang mit neuen Medien wie Live-Stream oder Twittern aus einer Gemeinderatssitzung.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 2
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S. 52-57